Die exzessive Entlöhnung gewisser Unternehmensleiter provoziert immer heftigere Reaktionen. Die Medien befassen sich regelmässig mit diesem Thema, indem sie Extremfälle aufgreifen und kommentieren. Die Arbeitgeberorganisationen formulieren Governance Regeln, um weitere Ausreisser zu vermeiden. Genau genommen werden mit diesen Massnahmen die drei Grundsätze für die Festsetzung der Entlöhnung des Top Managements bestärkt, welche Cepec als Schlussfolgerung des Handbuch-Artikels zum Thema im März 2006 angeführt hat (vgl. untenstehenden Einschub).
Im europäischen Vergleich figuriert die Entlöhnung in der Schweiz an der Spitze. Was Anstoss erregt, sind im Allgemeinen die höchsten Entschädigungen in den grössten Unternehmen. Betrachtet man jedoch die Entlöhnung in Relation zum Unternehmensresultat, so sind es vielmehr die kleineren Grossunternehmen, die obenaus schwingen. Oftmals übersteigt die höchste Entlöhnung in diesen Unternehmen die Grenze von 2% des Gewinns.
Über die vergangenen fünf Jahre hat sich die Entlöhnung des Top Managements in der Schweiz stark entwickelt. Ausgehend vom beträchtlichen Niveau, das 2005 erreicht wurde, ist die Entwicklung seither eher moderat, vor allem wenn man die spektakuläre Entwicklung der Gewinne in Betracht zieht. Die Höhe des höchsten Salärs im Unternehmen in Relation zum Gewinn ist sogar rückläufig.
Zur Rechtfertigung der hohen Entlöhnung des Top Managements machen die Unternehmen oftmals einen Vergleich mit den USA geltend. Werden die Entlöhnungen in der Schweiz und den USA sorgfältig verglichen, und zwar in Relation zu den Umsätzen, so gelangt man zu überraschenden Erkenntnissen. Entgegen den kolportierten Meinungen sind die höchsten Entlöhnungen in den grossen schweizerischen Unternehmen zu einem guten Teil schon auf der Höhe der US-Wirtschaft. Der Vergleich mit den USA dürfte somit als Begründung für weitere Erhöhungen über kurz oder lang wegfallen. Mit dem markanten Wertverlust des Dollars könnte sich das Argument sogar ins Gegenteil kehren.
„Long Term Incentives“ in Form von gesperrten Aktien und Optionen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Entlöhnung der Chefs grosser Unternehmen. Deshalb ist die korrekte Bewertung dieser LTI von eminenter Bedeutung für eine Aussage über die Höhe der Entlöhnung. Gewisse Kommentatoren bestreiten das Konzept des Minderwerts zufolge Sperrung der Papiere. Dieser Einwand ist nicht haltbar, vermischen doch diese Leute Entlöhnung und Investition. Als Unterstützung für diese Aussage untersuchen wir in diesem Artikel zwei konkrete Beispiele, nämlich die Fälle Credit Suisse für Optionen und Novartis für Aktien.
Die Verknüpfung der „Incentives“ mit den Unternehmenszielen ist ein wesentliches Element, um eine nachhaltig positive Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen. Davon sollen die Manager wie auch die Aktionäre, aber auch die Mitarbeitenden und die Gesellschaft im Allgemeinen profitieren. Betrachtet man die gravierende Krise, in die die UBS wegen der amerikanischen „Subprimes“ geraten ist, kommt man nicht umhin zu konstatieren, dass durch das Bonussystem der Geschäftsbank wohl die kurzfristige Optimierung begünstigt und als Konsequenz die korrekte Einschätzung der Risiken vernachlässigt wurde. Die Analyse dieses Falles führt uns zur Schlussfolgerung, dass es wünschbar ist, die Entlöhnung des Top Managements weitgehend auf LTI zu basieren, mit einem Mix von gesperrten Aktien und Optionen.