Auszug des Artikels 11.2
Das Ziel dieses Artikels ist eine erste Analyse der publizierten Informationen über die Entlöhnung des Top Managements in börsenkotierten Schweizer Unternehmen, und zwar vorwiegend von multinational tätigen Gesellschaften. Die Entlöhnungen werden der Unternehmensgrösse - ausgedrückt in Umsatz und Gewinn - gegenübergestellt und daraus erste Erkenntnisse abgeleitet. Die Gesetzgebung verpflichtet die kotierten Gesellschaften, bestimmte Informationen zur Entlöhnung der leitenden Organe zu publizieren. Damit ist ein erster Schritt zur Transparenz der Entlöhnung vollzogen.
Für die Analyse der höchsten Entlöhnung im Verwaltungsrat haben wir zunächst die kotierten Schweizer Unternehmen ausgewählt, die 2004 einen Umsatz von mehr als CHF 750 Millionen realisiert haben. Aus dieser Gruppe haben wir sodann jene selektiert, bei denen die höchste Entlöhnung im VR jener Person zukommt, die das Top Management massgeblich beeinflusst und die auch die höchste Entlöhnung des gesamten Unternehmens bezieht. Die gesamte Analyse bezieht 48 Unternehmen mit ein.
In Kapitel 3 untersuchen wir die höchste Entlöhnung im VR innerhalb verschiedener Branchengruppen, unter Beizug eines kombinierten Indexes aus Umsatz und Gewinn. Von Interesse sind insbesondere jene Unternehmen, bei denen die Entlöhnung stark vom generellen Trend abweicht. Diese Abweichung kann mindestens teilweise durch die Entwicklung von Umsatz und Gewinn in den vergangenen Jahren, wie auch durch den Aktienkurs erklärt werden.
Die Entlöhnung des Top Management von multinationalen Gesellschaften schliesst meist einen bedeutenden Anteil an Aktien und Optionen mit ein, als ‚Long Term Incentives’ bezeichnet. Bei der Bewertung dieser LTI gehen die Meinungen und Beträge oftmals weit auseinander. Angesichts der Bedeutung der LTI ist es wichtig, die Bewertung dieses Anteils der Entlöhnung in der Analyse offen zu legen.
Zwar hat sich Daniel Vasella, VR-Präsident und CEO von Novartis, als ausgezeichneter Stratege der erfolgreichen Fusion von Ciba-Geigy und Sandoz erwiesen, seine Entlöhnung führte aber im Februar 2006 zu einem eigentlichen medialen ‚Gezeter’. Der Fall Novartis ist exemplarisch und lässt folgende allgemeine Schlüsse zu :